| Steuerberatung - ErläuterungenFinanzbuchhaltungBei der Planung und Einrichtung einer Buchführung finden die
              Mandanten Unterstützung durch Erläuterung und Beratung
              zu den verschiedensten Fragestellungen: Welche Geschäftsbelege
              für die Buchführung gesammelt werden müssen, wie
              diese am zweckmäßigsten zu sortieren sind, welche Ordnungsmittel
              dazu eingesetzt werden sollten, wie Reisekosten erfasst und dokumentiert
              werden können, welche Angaben Rechnungen enthalten müssen,
              damit sie den Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügen,
              etc.. Darauf aufbauend kann dann die laufende Buchführung einschließlich
              des Kontierens der Belege und der Fertigung der damit zusammenhängenden
              Steueranmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, zusammenfassende
              Meldungen, Dauerfristverlängerungen etc.) erstellt werden.
              Aber auch eine Beschränkung der Tätigkeit auf die Beratung,
              Hilfestellung und/oder Überwachung bei Einrichtung und Durchführung
              einer vom Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltung ist möglich. nach oben LohnbuchhaltungHierzu gehört im Wesentlichen die Einrichtung und laufende
              Führung der Lohnkonten sowie die Erstellung der Lohnabrechnungen,
              einschließlich der Fertigung der damit zusammenhängenden
              Steueranmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen. Soweit gewünscht,
              ist auch die Vorbereitung des darauf aufbauenden Zahlungsverkehrs
              (z.B. Druck von Überweisungsträgern, Schecks, etc.) möglich.
              Selbstverständlich gehört zu diesem Aufgabenfeld aber
              auch die steuerliche und wirtschaftliche Beratung rund um die Einstellung
              und Beschäftigung von Arbeitnehmern, beispielsweise darüber,
              welche Formen der Entlohnung und welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen
              steuerlich begünstigt sind, welche voraussichtlichen Gesamtkosten
              mit der Einstellung eines Arbeitnehmers verbunden sind oder welcher
              Nettobetrag bei einem bestimmten Bruttobetrag verbleibt (Lohn-Vorwegberechnung). nach oben AbschlusserstellungDieses Tätigkeitsfeld beinhaltet jede Form der handelsrechtlichen
              und steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung,
              sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende,
              für natürliche sowie für juristische Personen (GmbH,
              Verein). Die Gewinnermittlung umfasst je nach Bedarf auch die Erstellung
              der erforderlichen Anhänge, des Inventarverzeichnisses und
              sonstiger Erläuterungen. Für die Einnahmeüberschussrechnung,
              der keine laufende Buchführung vorausgehen muss, stellen sich
              dem Mandanten im Vorfeld häufig Fragen, welche denen bei der
              Einrichtung und Vorbereitung einer Buchführung vergleichbar
              sind. Insoweit kann auf die unter diesem Leistungsbereich aufgeführten
              Hinweise Bezug genommen werden. nach oben SteuererklärungenDies ist eines der klassischen Tätigkeitsfelder innerhalb
              der Steuerberatung. Hierunter fällt die Hilfeleistung und Beratung
              bei der Erstellung aller Formen von Steuererklärungen und steuerlichen
              Anträgen, insbesondere für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer,
              Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftssteuer. Aufbauend auf
              eine möglichst vollständige Erfassung des jeweils relevanten
              Sachverhalts im Dialog mit dem Berater kann hier der Mandant die
              Subsumtion unter die für ihn günstigsten steuerlichen
              Tatbestände und die entsprechende Erstellung der Formulare,
              Anlagen und Anträge erwarten.  Ganz aktuell gehört in diesen Bereich selbstverständlich
              die Beratung zur neuen Anlage EÜR für die Einnahmeüberschussrechnung:
              Wann ist das Formular zu erstellen? Wie sind die Werte für
              die Felder zu ermitteln? Die Vorausberechnung der jeweiligen Steuern, die Prüfung der
              Steuerbescheide, Besprechungen mit den Finanzbehörden und die
              Einlegung von Rechtsmitteln gegen unrechtmäßig ergangene
              Bescheide sind weitere Leistungen, die in diesem Bereich erbracht
              werden. nach oben LohnsteuerhilfeAuch hierbei handelt es sich um die Hilfe bei der Erstellung einer
              Steuererklärung, nämlich der Einkommenssteuererklärung.
              Gemeint ist jedoch speziell die Hilfe im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung
              (früher bekannt unter der Bezeichnung "Lohnsteuerjahresausgleich").
              Die Beratungsleistungen auf diesem Gebiet reichen von der Lohn-Vorwegberechnung
              und der Beratung zur Steuerklassenwahl über die Erstellung
              von Lohnsteuerermäßigungsanträgen und der Jahressteuererklärung
              bis hin zur Prüfung, ob eine der besonderen Voraussetzungen
              gegeben ist, unter denen auch noch nach Ablauf der 2-Jahresfrist
              die Abgabe einer Steuererklärung möglich - d.h. erforderlich
              - ist. nach oben SteuergestaltungsberatungZu diesem Leistungsfeld gehört zwar ganz wesentlich die steuerliche
              Beratung zu Investitionsentscheidungen, beabsichtigten Unternehmensgründungen
              oder -umstrukturierungen, unternehmerischen Personenzusammenschlüssen
              etc., aber auch im privaten Bereich gibt es Entscheidungsmöglichkeiten
              mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen; etwa im Hinblick
              auf die Anlage, Umschichtung und Vererbung von privatem Vermögen
              insbesondere von Immobilien und Wertpapieren. Selbst eine ausschließlich
              private Entscheidung - wie etwa über die Wahl einer bestimmten
              Form von Lebensgemeinschaft - kann aufgrund unterschiedlicher steuerlicher
              Auswirkungen sachgerechter Gegenstand einer Steuergestaltungsberatung
              sein. nach oben WirtschaftsberatungInsbesondere die wirtschaftliche Beratung zu Existenzgründungen
              und Existenzfestigung ist hier einzuordnen. Berechnungen zu Rentabilität,
              Liquidität und Wert eines Unternehmens-, genauso wie Wirtschaftlichkeitsvergleiche
              verschiedener Finanzierungsformen bei Investitionsentscheidungen
              (Stichwort: Leasing oder Kauf) gehören diesem Leistungsfeld
              an. Aber auch Fragen aus dem nichtunternehmerischen Bereich wie
              etwa nach der Finanzierbarkeit von selbstgenutztem oder vermietetem
              Wohneigentum bedürfen der wirtschaftlichen Beratung.  nach oben |